Steigungsverhältnis
Definition & Funktion
Das Steigungsverhältnis beschreibt das Verhältnis zwischen Steigung (Höhe einer Stufe) und Auftritt (Tiefe einer Stufe). Es entscheidet maßgeblich über den Gehkomfort einer Treppe.
Als komfortabel gilt die Schrittmaßregel: 2 × Steigung + Auftritt ≈ 63 cm. Ein ausgewogenes Verhältnis nach DIN 18065 sorgt für ein sicheres, ermüdungsfreies Begehen.
Faustregeln
- Schrittmaßregel: 2 × Steigung + Auftritt ≈ 63 cm
- Bequemlichkeitsregel: Auftritt − Steigung ≈ 12 cm
- Sicherheitsregel: Steigung + Auftritt ≈ 46 cm
- komfortable Steigung ca. 17–18 cm