Holztreppen Gaździcki

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Kopffreiheit

Definition & Funktion

Die Kopffreiheit ist der lichte, senkrechte Abstand zwischen einer Stufe und dem darüberliegenden Bauteil – etwa der Decke oder dem oberen Treppenlauf. Sie sorgt dafür, dass eine Treppe aufrecht und ohne Anstoßen begangen werden kann.

Nach DIN 18065 soll die Kopffreiheit mindestens 2,00 m betragen. Besonders bei Wendeltreppen und Deckenöffnungen ist sie sorgfältig zu prüfen.

Worauf es ankommt

  • Mindestmaß in der Regel 2,00 m
  • senkrecht über der Stufenkante gemessen
  • kritisch bei Deckenöffnung und gewendelten Treppen
  • beeinflusst die nötige Größe der Deckenöffnung