Kopffreiheit
Definition & Funktion
Die Kopffreiheit ist der lichte, senkrechte Abstand zwischen einer Stufe und dem darüberliegenden Bauteil – etwa der Decke oder dem oberen Treppenlauf. Sie sorgt dafür, dass eine Treppe aufrecht und ohne Anstoßen begangen werden kann.
Nach DIN 18065 soll die Kopffreiheit mindestens 2,00 m betragen. Besonders bei Wendeltreppen und Deckenöffnungen ist sie sorgfältig zu prüfen.
Worauf es ankommt
- Mindestmaß in der Regel 2,00 m
- senkrecht über der Stufenkante gemessen
- kritisch bei Deckenöffnung und gewendelten Treppen
- beeinflusst die nötige Größe der Deckenöffnung