Holztreppen Gaździcki

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Kundenbetreuer Janusz Kucharzyk

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Geländerhöhe

Definition & Funktion

Die Geländerhöhe ist der senkrechte Abstand von der Stufenkante beziehungsweise vom Fußboden bis zur Oberkante des Geländers. Sie ist ein zentrales Sicherheitsmaß jeder Treppe.

Nach DIN 18065 beträgt die Mindesthöhe im Wohnbereich in der Regel 90 cm; bei größeren Absturzhöhen (ab 12 m) sind 110 cm erforderlich. Gemessen wird lotrecht über der Stufenvorderkante.

Richtwerte

  • Wohnbereich: mindestens 90 cm
  • ab 12 m Absturzhöhe: mindestens 110 cm
  • Messung lotrecht über der Stufenkante
  • gilt für Treppen und Podeste